Ortsverein Pommersche Boddenküste

Erklärung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Klage gegen die Kommunalwahl

Veröffentlicht am 25.05.2010 in Allgemein

Wer in Barth Kommunalpolitik machen möchte, muss nach unserem Verständnis hier seine tatsächliche Hauptwohnung haben. Wer wegzieht oder nie hergezogen ist, darf zur Wahl nicht antreten.
Durch die Gerichtsentscheidung zur Klage der Kerstin Klein gegen die Gültigkeit der Wahl haben wir erfahren müssen, dass die Frage des Wohnsitzes nicht nachträglich gerichtlich angefochten werden kann. In Zukunft ist also mehr Mut gefragt. Wenn Zweifel an der Wählbarkeit bestehen, muss man vor der Wahl aufstehen und seine Meinung öffentlich kundtun.
Die Rechtsauffassung des Gerichtes ist schwer nachvollziehbar. Aber Gerichtsurteile sind zu akzeptieren.
Wir als SPD haben uns an verschiedene Stellen gewandt, um eine Korrektur der Rechtslage zu erreichen. Es kann nicht sein, dass man mit Scheinwohnungen zu einem Mandat kommen kann.
Vor allem aber kann es nicht sein, dass Bürger, die Wahlentscheidungen gerichtlich hinterfragen, finanziell ruiniert werden können. Der Rechtsstaat darf Recht nicht nur für Reiche bieten.

Der SPD-Ortsverein