Es gibt nicht viele gute Gründe, aber zahlreiche Möglichkeiten, die DDR post mortem zu verherrlichen. Man kann zum Beispiel mit einem Gläschen Rotkäppchen-Sekt auf ihre Auferstehung anstoßen, bei der Wäsche mit der Marke Spee ihrer ehrfürchtig gedenken oder mittels Verzehrs einer Schlager-Süßtafel die Erinnerung auf die Zunge heben.
Je leidenschaftlicher die Kundschaft diese Ostalgie-Produkte konsumiert, desto euphorischer ihre Verherrlichung der DDR und desto fragwürdiger ihre Verwurzelung im Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wird bedacht, dass Rotkäppchen zum Marktführer unter den deutschen Sektherstellern aufgestiegen ist, tritt schlagartig die Bedrohung ins Bewusstsein, die von ihm und seinen Liebhabern ausgeht.
Das hat die Junge Union nun auch erkannt und dem CDU-Bundesparteitag den Antrag vorgelegt zu prüfen, „ob die Verherrlichung der DDR durch sogenannte ,Ostalgie-Produkte’ … verboten werden kann“.
Doch haben die Nachwuchspolitiker der Union noch mehr im Sinn.
Offenbar geht es ihnen um den umfassenden Schutz der Bundesrepublik vor den Symbolen der Staatsleiche DDR, deren Verbreiten und Verwenden – „analog zu rechtsradikalen Organisationen“– künftig vom Straftatbestand „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ [Paragraf 86a StGB] erfasst sein sollen.
Hätten sich die jungen Politiker die Mühe gemacht, in das Strafgesetzbuch zu sehen und erst dann seine Ergänzung zu fordern, hätten sie eine interessante Entdeckung gemacht: Verboten ist nur das Verwenden der Symbole verbotener Parteien und Organisationen.
Aber SED, FDJ (Ost) oder NVA sind nie verboten worden, sondern wurden aufgelöst. Das Verwenden welcher Symbole welcher nie verbotener Parteien und Organisationen sollte also künftig verboten und strafbar sein?
Offenbar ist auch der Antragskommission des Parteitags die Forderung des Nachwuchses nicht recht geheuer. Sie schlägt statt dessen vor, die Bundestagsfraktion solle prüfen, „ob Verbreitung und Verwendung von Symbolen, die in besonderer Weise für das SED-Unrechtsregime stehen, verboten werden kann“. In besonderer Weise? Merke: Der Rechtsstaat beginnt mit der Bestimmtheit seiner Straftatbestände.
Das ist wohl an Arroganz und Diskriminierung von 17 Millionen ehemaliger DDR Bürger nicht mehr zu Toppen. Unter Strafe stellen zu wollen wenn man behauptet / erwähnt, dass in der DDR etwas besser wahr als in der heutigen Bundesrepublik Deutschland.
Nichts mit friedlicher Vereinigung. Wiedervereinigung schon gar nicht.
Man will die DDR vollkommen aus den Köpfen der Menschen tilgen.
So als ob es diesen Staat nie gegeben hätte.
Es war die Heimat von 17 Millionen Menschen, die in diesem Land gelebt, geliebt, gearbeitet haben, Feste gefeiert haben, traurig und glücklich waren.
Die Werte geschaffen haben und auch stolz darauf waren.
Noch immer soll der DDR Bürger seine Vergangenheit aufarbeiten. Sich praktisch dafür entschuldigen in der DDR gelebt zu haben.