Nach dem Beschluss der Schülerbeförderungssatzung Anfang des Jahres befasst sich die SPD-Kreistagsfraktion nun mit den konkreten Auswirkungen und zieht eine Zwischenbilanz.
Nach dem Beschluss der Schülerbeförderungssatzung Anfang des Jahres befasst sich die SPD-Kreistagsfraktion nun mit den konkreten Auswirkungen und zieht eine Zwischenbilanz.
Mit der Satzung habe der Landkreis die richtige Balance bewiesen. Einerseits sei man der schwierigen Finanzsituation gerecht geworden. Andererseits sei der monatliche Zuschuss von 50 Euro für Fahrten zur nicht zuständigen Schule hoch genug, dass in den meisten Fällen keine zusätzlichen Belastungen für die Eltern entstehen.
Gespräche mit Betroffenen Eltern und Schulvertretern haben jedoch gezeigt, dass es Fallkonstellationen gebe, für die die Begrenzung des Fahrtkostenzuschusses auf 50 Euro pro Monat unausgewogen erscheint.
Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Stefan Kerth, gibt jedoch Entwarnung:
„Der größte Teil der Härtefälle wird durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufgefangen. Zuständig ist die Kreisverwaltung, deren Mitarbeiter auf die individuellen Konstellationen eingehen und Einzelfallentscheidungen treffen. Es werden nur sehr wenige Fälle übrig bleiben, bei denen wirklich nicht geholfen werden kann.“
Die SPD-Kreistagsfraktion ruft die Eltern auf, sich über Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren.
Vielfach bestehe der Irrtum, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nur für SGB II Leistungsempfänger in Frage komme. Richtig ist, dass auch Kindergeldzuschussempfänger und Wohngeldempfänger finanzielle Unterstützung beantragen können.
Ansprechpartner für Rückfragen
Uwe Tiemann
Geschäftsführer