Ortsverein Pommersche Boddenküste

Stellungnahme zur Beschlussvorlage über die neue Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen

Veröffentlicht am 09.05.2012 in Allgemein

Die Diskussion über die neue Schülerbeförderungssatzung wurde politisch sehr kontrovers geführt. Es gibt zwei polarisierende Gruppen, die jeweils gute und nachvollziehbare Gründe für ihre Positionen anführten.

Die eine Gruppe beruft sich auf das Schulgesetz MV, das den Eltern eine „freie Schulwahl“ gestattet. Diese Möglichkeit legen manche Elternvertreter sehr weit aus und formulieren daraus einen generellen Anspruch, jeden beliebigen Schulstandort für ihr Kind auswählen zu dürfen. „Freie Schulwahl“ heißt für sie, ein Kind aus Göhren kann beispielsweise nach Grimmen fahren und dort beschult werden oder auch umgekehrt. Aber bedeutet denn „freie Schulwahl“ tatsächlich ein Freisein von Kosten? Doch wohl eher nicht! Einer muss ja schließlich für die Fahrtkosten aufkommen. Ist es vor diesem Hintergrund wirklich gerecht, wenn ich jede private Entscheidung grundsätzlich von der Allgemeinheit bezahlen lasse?

Gerade da setzt die Kritik der anderen Gruppe an, indem sie feststellt, alle Kosten für die Schülerbeförderung zur nicht zuständigen Schule seien reine Privatsache. Diese Vertreter argumentieren weiterhin durchaus nachvollziehbar, dass sie die finanziellen Mittel ihrer Gemeinde nicht „auf die Straße werfen“, sondern lieber in ihre zuständigen Schulen vor Ort investieren wollen. Sie wollen Bildungsvielfalt, aber nicht Reisevielfalt. Sie stellen fest, dass die Bürger ihrer Kommune doppelt bestraft werden. Ihre Kinder verlassen den zuständigen Schulstandort. Die Kosten für die schulische Infrastruktur bleiben aber bei der Gemeinde. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten etwa in Form des Schullastenausgleichs oder über die Erhöhung der Kreisumlage, bedingt eben durch diese vermehrten Schülerförderungen. Das ist Geld, das für Investitionen vor Ort fehlt. Ein Teufelskreis für viele Gemeinden.

„Was also machen wir, die politisch Handelnden?“ fragt Norbert Benedict, Vorsitzender des Bildungs- und Kulturausschusses und Mitglied des Kreistages.

Die SPD-Fraktion des Kreistages Vorpommern-Rügen hat dazu folgenden Standpunkt. In erster Linie gilt es die Kernaufgabe zu erfüllen und den Grundbedarf für jeden Schüler im Landkreis sicherzustellen. Das bedeutet, dass jedes Kind, egal wo es wohnt, zur örtlich zuständigen Schule gelangt und dort die bestmögliche Ausbildung erfährt, ohne dass die Eltern dafür zahlen müssen. Dieses Ziel verfolgen wir in erster Linie. Des Weiteren unterstützen wir den Kompromiss, dass sich der Landkreis mit einem Höchstbetrag in Höhe von 50,00 € an den Beförderungskosten zu allen nicht zuständigen Schulen beteiligt. Damit wollen wir in Zukunft auch folgende absurde Situation vermeiden, dass Kinder, die den Bus zur örtlich zuständigen Schule wählen, kostenfrei fahren, wohingegen sie aber ein Ticket lösen müssten, falls sie auf dem Weg dorthin aussteigen, um zu einer privaten Schule zu gelangen.

Uwe Tiemann
Geschäftsführer
0176-349 33 871