Ortsverein Pommersche Boddenküste

Keine Gerechtigkeit bei der Abwrackprämie

Veröffentlicht am 20.03.2009 in Allgemein

Mit der Verweigerung, die Abwrackprämie durch eine einfache Klarstellung
im Gesetz auch Beziehern von Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei
zugute kommen zu lassen, steht die Union alleine. Dies wurde auch in
der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich,
in der sich die SPD-Fraktion und alle übrigen Fraktionen für die gesetzliche
Klarstellung ausgesprochen haben. Die Ablehnung durch die Unionsfraktion
ist unverständlich.

Es mögen nicht viele sein, für die die Anschaffung eines Neuwagens
möglich ist. Aber es ist schlicht ein Frage der Gerechtigkeit, ob Bezieher
von Arbeitslosengeld II das bekommen, was auch leitende Angestellte
in Anspruch nehmen.
Die Abwrackprämie bezweckt und fördert mit großem Erfolg den Absatz
von PKWs. Sie kommt zielgericht allen zugute, die ein neues Auto anschaffen und ein altes verschrotten. Ein Grund, ausgerechnet Bezieher
von Arbeitslosengeld II und Menschen mit Behinderungen davon auszuschließen, ist nicht zu erkennen. Sollte die Abwrackprämie verlängert
werden müssen, wird diese Frage umso dringender.
Wir erwarten von diesen Menschen, dass sie durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Gerade in ländlichen Räumen, wo es keinen ausreichenden öffentlichen Nahverkehr gibt, brauchen Arbeitnehmer ein Auto. Besonders für Familien kann ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar sein.
Um sicherzustellen, dass niemand, auch Bezieher von Arbeitslosengeld
II nicht von der Abwrackprämie ausgeschlossen sind, benötigen wir eine Gesetzesänderung. Dies hat das Bundesarbeitsministerium eindeutig
festgestellt. Im Interesse der Menschen muss die Union ihre Blockadehaltung aufgeben und den Weg für eine Gesetzesänderung
freimachen.

Dies erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und die zuständige Berichterstatterin der SPDBundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller.