Mit deutlicher Mehrheit verabschiedete der Kreistag gestern den gemeinsamen Antrag der SPD/CDU Koalition auf Einführung eines Mindestlohnes. FDP und Teile der CDU stimmten dagegen.
Dass die Basis der CDU den Mindestlohn nicht liebt, ist bekannt.
Im Kooperationsvertrag mit der SPD hatte sich die CDU aber dazu verpflichtet, den Mindestlohn auch auf Kreisebene mitzutragen. Auch wenn das dem Koalitionspartner gestern ersichtlich schwer viel, ist anzuerkennen, dass man sich an die Vereinbarung gehalten hat.
Hier ist der genaue Wortlaut des Beschlusses abgebildet:"
Antrag der SPD Kreistagsfraktion zur Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro
Beschlusstext:
Ab dem 01.01.2013 verpflichten der Landkreis Vorpommern-Rügen und seine kommunalen Unternehmen private Auftragnehmer bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen auf die Einhaltung einer Mindestlohnuntergrenze von 8,50 Euro. Umgesetzt wird die Verpflichtung, indem sie Vertragsbestandteil wird. Durch Tarifvertrag oder sonstige Regelung bestehende höhere Lohnuntergrenzen bleiben davon unberührt.
Die Ausschreibungs- bzw. Vertragsklausel hat die Einhaltung des Mindestlohnes unabhängig vom Grad der Unterbeauftragung auf alle Subauftragnehmer zu erstrecken.
Vorbehaltlich eines rechtlich praktikableren Lösungsvorschlages der Verwaltung ist vertraglich zu fixieren, dass
1. bei Nichteinhaltung der Mindestlohnklausel ein Sonderkündigungsrecht besteht,
2. die Kosten für eine neue Ausschreibung bzw. den neuen Vertragsschluss sowie alle durch die Vertragsverletzung zurechenbar entstehenden Schäden vom gekündigten Auftragnehmer zu erstatten sind,
3. soweit praktisch und rechtlich durchsetzbar angemessene Sicherheit für den Kündigungsfall zu leisten ist,
4. die Beweislast für die Einhaltung der Vorschriften beim Auftragnehmer liegt, welcher dies in seinen Verträgen mit den Subauftragnehmern ausreichend sicher zu stellen und gegebenenfalls offen zu legen hat.
Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zur Kontrolle der Vertragseinhaltung zusätzlichen Überwachungsaufwand zu betreiben und aktiv Recherchen durchzuführen. Durch die Einführung des Mindestlohnes soll kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.
Dem Kreistag ist spätestens in seiner zweiten Sitzung des Jahres 2013 über die konkrete rechtliche Ausformung der Mindestlohnklauseln Bericht zu erstatten. Danach obliegen die Einzelheiten der Umsetzung der Verwaltung.
Begründung:
Allen arbeitenden Menschen muss eine Entlohnung zugestanden werden, von der mindestens ein bescheidener Lebensunterhalt bestritten werden kann. Auch und gerade weil das in vielen gesellschaftlichen Bereichen nicht gewährleistet ist, stehen öffentlich rechtliche Institutionen in der Pflicht, mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Getragen von diesem Leitbild hat der Landtag M-V auf Initiative der Regierungskoalition für das Land den Mindestlohn von 8,50 Euro im Vergabegesetz MV verankert.
Trotz der schwierigen Haushaltslage des Landkreises ist es nach sorgfältiger Abwägung der finanziellen Mehrbelastungen (ca. 110.000 Euro p.a.) vertretbar, diesen Mindestlohn auch auf Landkreisebene einzuführen. Die Mehrbelastung ist in die künftige Haushalte einzustellen.
Wegen der angespannten Haushaltslage darf dem Landkreis bei der Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnklausel kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, welcher sich – wenn auch nur mittelbar – in erhöhten Personalkosten niederschlagen würde. Aus diesem Grund stellt der Beschlussvorschlag an den Kontrollaufwand der Verwaltung bewusst niedrige Anforderungen.