Ortsverein Pommersche Boddenküste

Pressemitteilung : Nichtantritt bzw. Abbruch von Ausbildungsstellen aus finanziellen Gründen“

Veröffentlicht am 22.12.2012 in Allgemein

Im Rahmen einer Fraktionssitzung wertete die SPD-Kreistagsfraktion Ergebnisse einer längerfristigen Recherche zur Situation Auszubildender aus. Das Ergebnis ist alarmierend. Viele Azubis müssen eine bereits begonnene Ausbildung aus Geldmangel abbrechen oder sind nicht in der Lage, eine Ausbildung zu beginnen. Die SPD setzt sich zum Ziel, das Problem in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und nach Lösungsansätzen zu suchen.

Seit dem Frühjahr werden Leistungen wie Fahrgeld und Unterkunftskosten bei Ausbildungen an beruflichen Schulen nicht mehr übernommen. Die Ausbildungsvergütung wird auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaften angerechnet und manche Arbeitgeber kommen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausstattung mit Arbeitsmitteln nicht nach. Daher kommt es immer häufiger vor, dass junge Menschen die Ausbildung abbrechen bzw. gar nicht antreten.
Die Stralsunder Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, die auch stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses des Landkreises ist, zeigt sich betroffen: „Es darf nicht sein, dass es solche Fälle überhaupt gibt. Hier muss politisch gegengesteuert werden. Im übrigen brauchen wir dringend eine Mindestausbildungsvergütung. Es kann nicht sein, dass eine Friseur-Auszubildende 160 € im Monat verdient, von denen allein 150 € für Fahrten zur Berufsschule benötigt werden.
Die SPD-Fraktion war sich einig, dass nach Wegen gesucht werden müsse, diese Situation zu entschärfen. Auch der Jugendhilfeausschuss des Landkreiseses wird sich mit der Thematik befassen müssen.
Detailinformationen:
Es gab vor Kurzem eine Beratung zwischen BAB-Stelle (Berufsausbildungsbeihilfe), Arbeitsagentur und dem Ausbildungscoach. Der auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises installierte Ausbildungscoach hat dazu eine aussagekräftige Zuarbeit geleistet. Aufgelistet wurden hier aktuelle Fälle in Zahlen, um das Problem näher zu erläutern.
Die Ausbildungsvergütungen sind gering und werden in einer Bedarfsgemeinschaft auf das Einkommen angerechnet. Hinzu kommt, dass Arbeitsorte und Berufschulen sehr oft nicht im Heimatort liegen. Aus diesem Grund brauchen viele Lehrlinge eine Unterkunft am Ausbildungsort und eine weitere während der Berufsschulzeit.
Aber Fahrkosten zur Berufsschule und die Unterkunft nur bei Einzelfallentscheidungen übernommen.
Die Ursache liegt unter anderem darin, dass BAB aus Bundesmitteln gezahlt wird, Berufsschulen aber Ländersache sind.
Daher gilt seit dem 01.04.2012 die Regelung, dass bei Blockunterricht in der Berufsschule die Fahrkosten und die Unterbringung nicht mehr über BAB finanziert werden.
Ein Beispiel :
Ausbildung zur Friseurin / Wohnort bei Richtenberg/ Ausbildungs- und Berufsschulort Stralsund/ Ausbildungsvergütung 160,00€!! /davon 150,00€ Fahrgeld
Kauf von Arbeitskleidung und Handwerkszeug 220,00€ und Anrechnung der Ausbildungsvergütung als Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft.