Antrag Ortsverein SPD Barth
zur Einbringung beim Landesparteitag des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Information über den Umgang mit Parteitagsbeschlüssen
Der Landesparteitag möge beschließen:
- Auf Landesparteitagen ist ein Bericht über den Umsetzungsstand der Parteitagsbeschlüsse des vorausgegangenen Parteitages abzugeben.
- Binnen zwei Jahren nach Parteitagsbeschluss ist/sind der/die Einbringer von Anträgen darüber zu informieren, wann, in welchen Gremien (Landesvorstand, Landtagsfraktion etc.) und mit welchem Ergebnis die Befassung mit dem Antragsgegenstand stattgefunden hat.
Begründung:
Nachdem auf Landesparteitagen Beschlüsse zu bestimmten Themen gefasst wurden, erfolgt in der Regel keine Information über die nach Beschlussfassung erfolgten Befassungen in den zuständigen Gremien und über den Abarbeitungstand.
An der Basis entsteht dadurch der Eindruck, dass Parteitagsbeschlüsse wirkungslos bleiben und von der Pateispitze nicht so ernst genommen werden, wie es für die Motivation der Genossen vor Ort wünschenswert wäre.
