Ortsverein Pommersche Boddenküste

2. Antrag des OV

Veröffentlicht am 12.03.2015 in Allgemein

Antrag Ortsverein SPD Barth

zur Einbringung beim Landesparteitag des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern

Information über den Umgang mit Parteitagsbeschlüssen

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Auf Landesparteitagen ist ein Bericht über den Umsetzungsstand der Parteitagsbeschlüsse des vorausgegangenen Parteitages abzugeben.
  2. Binnen zwei Jahren nach Parteitagsbeschluss ist/sind der/die Einbringer von Anträgen darüber zu informieren, wann, in welchen Gremien (Landesvorstand, Landtagsfraktion etc.) und mit welchem Ergebnis die Befassung mit dem Antragsgegenstand stattgefunden hat.

 

Begründung:

Nachdem auf Landesparteitagen Beschlüsse zu bestimmten Themen gefasst wurden, erfolgt in der Regel keine Information über die nach Beschlussfassung erfolgten Befassungen in den zuständigen Gremien und über den Abarbeitungstand.

An der Basis entsteht dadurch der Eindruck, dass Parteitagsbeschlüsse wirkungslos bleiben und von der Pateispitze nicht so ernst genommen werden, wie es für die Motivation der Genossen vor Ort wünschenswert wäre.

Eine Ortsvereinsvorsitzende oder eine Kreisvorsitzende sollte den Mitgliedern vor Ort garantieren können, dass es sich lohnt, sich auf Landesparteitagen für Anträge einzusetzen und für eine Sache zu kämpfen, weil das unmittelbare Auswirkungen auf die Landespolitik entfaltet.

Insofern wäre es hilfreich, wenn die im Beschlussvorschlag vorgesehene Berichtspflicht eingeführt wird. So würde sicher gestellt sein, dass der Informationsrücklauf auch zu Ortsvereinen und Parteimitgliedern erfolgt, die nicht durch ihre Mitglieder in den höchsten Parteigremien vertreten sind.

Sollte der Beschluss einem Antrag auf Änderung der Landesverbandssatzung gleich kommen, soll dieser Antrag gleichzeitig als Satzungsänderungsantrag gelten.