Allgemein
Wer in Barth Kommunalpolitik machen möchte, muss nach unserem Verständnis hier seine tatsächliche Hauptwohnung haben. Wer wegzieht oder nie hergezogen ist, darf zur Wahl nicht antreten.
Durch die Gerichtsentscheidung zur Klage der Kerstin Klein gegen die Gültigkeit der Wahl haben wir erfahren müssen, dass die Frage des Wohnsitzes nicht nachträglich gerichtlich angefochten werden kann. In Zukunft ist also mehr Mut gefragt. Wenn Zweifel an der Wählbarkeit bestehen, muss man vor der Wahl aufstehen und seine Meinung öffentlich kundtun.
Die Rechtsauffassung des Gerichtes ist schwer nachvollziehbar. Aber Gerichtsurteile sind zu akzeptieren.
Wir als SPD haben uns an verschiedene Stellen gewandt, um eine Korrektur der Rechtslage zu erreichen. Es kann nicht sein, dass man mit Scheinwohnungen zu einem Mandat kommen kann.
Vor allem aber kann es nicht sein, dass Bürger, die Wahlentscheidungen gerichtlich hinterfragen, finanziell ruiniert werden können. Der Rechtsstaat darf Recht nicht nur für Reiche bieten.
Der SPD-Ortsverein
Rudolf Borchert: Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte wird weiter eingeschränkt – auch in MV
Die heute veröffentlichte Mai-Steuerschätzung hat ergeben, dass Bund, Länder und Gemeinden sich in den nächsten Jahren auf deutlich geringere Steuereinnahmen einstellen müssen. Bis Ende 2013 fließen 38,9 Milliarden Euro weniger in die Staatskassen als bisher geplant. Dazu äußerte sich heute der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert, in Schwerin: